Allgemeine Geschäftsbedingungen
MUNICH WHITE
Inhaberin: Miroslava Winkler
Anschrift: Leopoldstraße 154 ; 80804 München
Kontakt: info@munichwhite.com
Stand: 01.09.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Munich White, Inhaberin Miroslava Winkler (nachfolgend „Munich White“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde“) über den Verkauf von Brautkleidern, Accessoires und sonstigen Waren sowie für gesondert gebuchte Beratungstermine.
1.2 Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend. Individuelle Vereinbarungen zwischen Munich White und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Produktabbildungen, Fotografien, Zeichnungen und Farbdarstellungen dienen der Veranschaulichung. Technisch bedingte, zumutbare Abweichungen der Bildschirm- oder Druckdarstellung von der tatsächlichen Farbe bleiben vorbehalten. Vereinbarte Beschaffenheiten sowie zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss im Ladengeschäft
2.1 Präsentationen, Kataloge und sonstige Darstellungen von Waren sind grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Der Kaufvertrag kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung des Kaufvertrags beziehungsweise der Bestellung oder durch eine sonstige ausdrückliche Annahme durch Munich White zustande.
2.3 Nach Vertragsschluss besteht bei einem ausschließlich im Ladengeschäft geschlossenen Vertrag kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Mängeln, sowie ein individuell vereinbartes Rücktritts- oder Umtauschrecht bleiben unberührt.
2.4 Änderungen oder eine Aufhebung des Vertrags nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung mit Munich White. Bei individuell angefertigten, bestellten oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren kann eine Vertragsänderung oder -aufhebung insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn die Bestellung beim Lieferanten bereits verbindlich ausgelöst wurde. Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Änderungen am Brautkleid sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls werden Änderungen gesondert zwischen dem Kunden und der beauftragten Schneiderin abgerechnet.
3.2 Der Kaufpreis ist bei Vertragsschluss fällig, soweit im Kaufvertrag keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wird. Munich White kann insbesondere bei Sonderbestellungen, Maßanfertigungen oder individuellen Anpassungen eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbaren.
3.3 Die akzeptierten Zahlungsarten werden im Ladengeschäft beziehungsweise vor Vertragsschluss mitgeteilt.
3.4 Gerät ein Verbraucher mit einer Geldzahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Der Kunde darf mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Die Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt stets zulässig.
4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Lieferung und Abholung
5.1 Die Übergabe erfolgt im Ladengeschäft, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der für Munich White erkennbare Hochzeitstermin wird bei der Terminplanung berücksichtigt, wird dadurch aber nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung automatisch zu einem garantierten Liefertermin.
5.3 Kann Munich White eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen nicht einhalten, die Munich White nicht zu vertreten hat, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und die voraussichtliche neue Lieferfrist informiert. Dies gilt insbesondere bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz eines rechtzeitig abgeschlossenen, kongruenten Deckungsgeschäfts, sofern weder Munich White noch der Lieferant die Verzögerung zu vertreten haben. Ist die Leistung auch innerhalb einer angemessenen neuen Frist nicht verfügbar, kann Munich White nach den gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten; bereits erhaltene Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung werden unverzüglich erstattet.
5.4 Bei einer von Munich White zu vertretenden Verzögerung bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich erforderlich, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
5.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und dadurch keine zusätzlichen Versand- oder Abholkosten entstehen.
5.6 Eine nach Vertragsschluss eintretende Änderung persönlicher Umstände des Kunden, insbesondere eine Verlegung oder Absage der Hochzeit oder eine Schwangerschaft, hebt den Vertrag nicht automatisch auf. Gesetzliche Rechte und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
6. Beschaffenheit, Größenänderungen und Mängelrechte
6.1 Natur- und Textilmaterialien können produktions- und materialtypische Unregelmäßigkeiten aufweisen. Nur handelsübliche, technisch nicht vermeidbare und für den Kunden zumutbare geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern keine abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde. Vereinbarte Eigenschaften, Muster und ausdrücklich zugesagte Beschaffenheiten bleiben maßgeblich.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich eine Maßanfertigung vereinbart wurde, wird das Brautkleid in einer Konfektionsgröße nach der Größentabelle des jeweiligen Herstellers bestellt. Eine Bestellung anhand festgestellter Körpermaße ist keine Maßanfertigung und gewährleistet nicht, dass das Kleid ohne anschließende Änderungsarbeiten körpergenau passt. Die bei Vertragsschluss festgestellten Maße, die gewählte Bestellgröße und etwaige Besonderheiten sollen im Kaufvertrag dokumentiert werden.
6.3 Veränderungen der Körpermaße des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere infolge von Gewichtszu- oder -abnahme oder Schwangerschaft, sind grundsätzlich kein Sachmangel der vertragsgemäß bestellten Ware. Erforderliche Anpassungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Verlangt der Kunde trotz eines dokumentierten Hinweises von Munich White ausdrücklich die Bestellung einer von der Empfehlung abweichenden Größe oder Ausführung, wird diese Entscheidung im Kaufvertrag gesondert festgehalten. Munich White ist für Passformabweichungen oder sonstige Folgen nicht verantwortlich, soweit diese ausschließlich auf der ausdrücklich verlangten Abweichung beruhen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
6.5 Sonderwünsche, insbesondere hinsichtlich Farbe, Material, Ausschnitt, Ärmeln, Rockform, Schleppe, Verzierung oder sonstiger Designelemente, sind nur verbindlich, wenn sie im Kaufvertrag oder in einer Auftragsbestätigung konkret festgehalten und von Munich White bestätigt wurden. Beispielbilder dienen ohne ausdrückliche Bestätigung lediglich der Veranschaulichung.
6.6 Bei Muster-, Outlet- oder Abverkaufsware werden dem Kunden vor Vertragsschluss bekannte Gebrauchsspuren, Veränderungen oder sonstige Abweichungen konkret mitgeteilt und im Kaufvertrag gesondert dokumentiert. Eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware gilt nur als vereinbart, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
6.7 Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist. Unterbleibt eine sofortige Prüfung oder Mitteilung, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte vollständig erhalten.
6.8 Bei einem Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Kunde kann zunächst nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Die Art der Nacherfüllung, ihre Verweigerung, ein Rücktritt, eine Minderung und Schadensersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.9 Nimmt der Kunde oder ein nicht von Munich White beauftragter Dritter Änderungen an der Ware vor, entfallen Mängelrechte nur, soweit der geltend gemachte Mangel oder Schaden durch diese Änderung verursacht wurde. Der Kunde darf die gesetzlichen Maßnahmen zur Prüfung und Feststellung eines Mangels vornehmen.
6.10 Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Haftung
7.1 Munich White haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Munich White, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Munich White haftet außerdem unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Ziffern 7.1 und 7.2 bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Munich White.
8.2 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln und Munich White über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich zu informieren.
9. Beratungstermine und Terminabsagen
9.1 Beratungstermine werden exklusiv für den Kunden reserviert. Ein Terminvertrag kommt zustande, sobald Munich White die Buchung in Textform, insbesondere per E-Mail oder Buchungsbestätigung, bestätigt hat. Aus der Bestätigung müssen Terminart, Datum, Uhrzeit, Dauer, Preis beziehungsweise Ausfallpauschale und die geltende Absagefrist hervorgehen.
9.2 Ein „Munich White Special“-Termin dauert bis zu 120 Minuten und umfasst eine persönliche Beratung sowie die Möglichkeit, während des Termins bis zu fünf Brautkleider anzuprobieren. Diese Leistungen sind kostenfrei. Welche Kleider anprobiert werden, wird gemeinsam mit der Beraterin unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, der Größe, der Verfügbarkeit und des angegebenen Budgets ausgewählt. Der Special-Termin umfasst höchstens drei Begleitpersonen.
9.3 Möchte der Kunde mehr als fünf Brautkleider anprobieren, können zusätzliche Anprobe-Pakete gebucht werden. Umfang und Gesamtpreis des jeweiligen Pakets werden dem Kunden vor dessen Inanspruchnahme mitgeteilt. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn der Kunde dem Paket und dessen Preis vorher ausdrücklich zustimmt. Es gelten die im Ladengeschäft beziehungsweise bei der Terminbuchung aktuell ausgewiesenen Paketpreise.
9.4 Ein „Munich White VIP“-Termin dauert bis zu 120 Minuten und umfasst höchstens sechs Begleitpersonen. Der Preis beträgt 150,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die im VIP-Paket enthaltenen Leistungen sowie eine etwaige Anrechnung der Gebühr auf einen späteren Kauf werden dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung festgehalten.
9.5 Der Kunde kann einen Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder – vorbehaltlich verfügbarer Termine – einmalig umbuchen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage oder Umbuchungsanfrage bei Munich White. Die Erklärung ist per E-Mail an info@munichwhite.com, über die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Buchungsfunktion oder auf einem anderen von Munich White bestätigten Kommunikationsweg möglich.
9.6 Sagt der Kunde später als 48 Stunden vor Terminbeginn ab oder erscheint er nicht, kann Munich White wegen der bis zu 120-minütigen exklusiven Reservierung, des eingeplanten Beratungspersonals sowie der kurzfristig regelmäßig nicht mehr möglichen anderweitigen Vergabe einen pauschalierten Schadensersatz verlangen:
a) Munich White Special: 100,00 Euro,
b) Munich White VIP: 150,00 Euro.
Die Pauschale wird nicht verlangt, soweit der Termin anderweitig vergeben werden konnte oder Munich White den Ausfall zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Munich White überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Munich White bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten; eine etwa bereits gezahlte Terminvergütung oder Ausfallpauschale wird darauf angerechnet.
9.7 Munich White wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vergabe des kurzfristig frei gewordenen Termins bemühen. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Ersatzbelegung werden angerechnet.
9.8 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er die verspätete Absage oder das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat. Eine Erkrankung oder ein sonstiger persönlicher Verhinderungsgrund führt nicht automatisch zum Wegfall der Pauschale. Munich White kann im nachgewiesenen Ausnahmefall aus Kulanz eine einmalige kostenfreie Umbuchung anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Gesetzliche Rechte sowie ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleiben unberührt.
9.9 Erscheint der Kunde verspätet, besteht kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Beratungszeitraums. Der Termin endet grundsätzlich zur ursprünglich vereinbarten Uhrzeit. Bei einer so erheblichen Verspätung, dass eine ordnungsgemäße Beratung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich oder zumutbar ist, kann der Termin als nicht wahrgenommen behandelt werden. Die Regelungen in Ziffern 9.6 bis 9.8 gelten entsprechend.
9.10 Erscheinen zu einem Special-Termin mehr als drei Begleitpersonen, entsteht nicht automatisch eine VIP-Gebühr. Munich White kann den Zutritt der zusätzlichen Begleitpersonen ablehnen oder vor Beginn der Beratung mit dem Kunden einvernehmlich ein Upgrade auf einen verfügbaren VIP-Termin vereinbaren. Ein Upgrade und dessen Preis müssen ausdrücklich bestätigt werden.
9.11 Für weitere Beratungs-, Zweitanprobe- oder Auswahltermine kann eine gesonderte Gebühr vereinbart werden. Höhe, Leistungsumfang und eine etwaige Anrechnung auf einen späteren Kauf werden dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt. Eine Zahlungspflicht entsteht nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
9.12 Muss Munich White einen Termin absagen oder verschieben, wird der Kunde unverzüglich informiert und ihm nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Terminvergütungen werden auf Wunsch erstattet oder mit dem Ersatztermin verrechnet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.13 Fotografien und Videoaufnahmen im Ladengeschäft und während der Anprobe sind nur mit vorheriger Zustimmung von Munich White zulässig. Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten und anderen anwesenden Personen sowie Rechte an Designs und sonstigen geschützten Inhalten sind zu beachten.
9.14 Der Kunde und seine Begleitpersonen haben die zur Anprobe überlassenen Waren sorgfältig zu behandeln und den angemessenen Anweisungen des Personals zum Schutz der Waren, der Räumlichkeiten und anderer Anwesender zu folgen. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Normale Gebrauchsspuren einer ordnungsgemäß durchgeführten Anprobe begründen keinen Schadensersatzanspruch.
9.15 Für Kinder muss eine volljährige Begleitperson die Aufsicht übernehmen. Munich White kann das Mitbringen und den Verzehr von Speisen, offenen oder färbenden Getränken sowie das Mitbringen von Tieren in die Beratungs- und Anproberäume untersagen; gesetzlich erforderliche Assistenzhunde bleiben zugelassen.
9.16 Für mitgebrachte persönliche Gegenstände besteht keine besondere Verwahrungspflicht, sofern Munich White sie nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernimmt. Die gesetzliche Haftung von Munich White bleibt unberührt.
10. Online- oder telefonisch gebuchte Beratungstermine; Widerruf
10.1 Wird ein kostenpflichtiger Termin ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, insbesondere online, per E-Mail oder telefonisch, gebucht, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber erhält der Kunde vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
10.2 Soll der Termin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist stattfinden, beginnt Munich White mit der Leistung nur, wenn die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung des Kunden vorliegen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
10.3 Die vertragliche Absagemöglichkeit nach Ziffer 9 und das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen unabhängig voneinander. Die Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts wird nicht durch eine Ausfallpauschale erschwert.
11. Anprobe nach Wareneingang, Abholung und Aufbewahrung
11.1 Nach Mitteilung, dass das bestellte Brautkleid eingetroffen ist, soll der Kunde zeitnah einen Anprobe- oder Abholtermin vereinbaren. Wird eine Änderung gewünscht, wird rechtzeitig abgestimmt, ob sie durch eine selbst gewählte oder empfohlene selbstständige Schneiderin erfolgt. Ein eigenständiger Vertrag mit einer Schneiderin bleibt von dem Kaufvertrag mit Munich White getrennt, sofern Munich White nicht selbst ausdrücklich Vertragspartnerin der Änderungsleistung wird.
11.2 Die bloße Empfehlung oder Vermittlung einer selbstständigen Schneiderin begründet keinen Vertrag über die Änderungsarbeiten mit Munich White. Vertragspartner für die Änderungsleistung ist ausschließlich die beauftragte Schneiderin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die gesetzliche Haftung von Munich White für eigenes Verschulden, insbesondere ein etwaiges Auswahl- oder Informationsverschulden, bleibt unberührt.
11.3 Der Kunde hat den Hochzeitstermin und ihm bekannte zeitliche Besonderheiten vor Vertragsschluss zutreffend mitzuteilen sowie erforderliche Anprobe-, Änderungs- und Abholtermine rechtzeitig zu vereinbaren und wahrzunehmen. Verzögerungen, die ausschließlich auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11.4 Nimmt der Kunde die abholbereite Ware trotz eines verbindlich vereinbarten Abholtermins und einer anschließenden Mahnung nicht ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug. Munich White kann notwendige und nachgewiesene Mehraufwendungen für die Aufbewahrung verlangen.
11.5 Eine pauschale Lagergebühr wird nur geschuldet, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurde, den gewöhnlich zu erwartenden Aufwand nicht übersteigt und dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
11.6 Weitergehende Rechte von Munich White bei Annahmeverzug, insbesondere Rücktritt und Schadensersatz nach fruchtlosem Ablauf einer erforderlichen angemessenen Frist, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Weiterverkauf erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12. Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Terminverwaltung und Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Munich White.
12.2 Foto-, Video- oder Werbeaufnahmen des Kunden werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage verwendet.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Munich White ist nicht verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine bestehende gesetzliche Informationspflicht bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.